Beitragsordnung der KSG Gerlingen e.V. (im folgenden Verein genannt) – Stand 01.01.2016

§ 1 Grundsatz

1. Die Beitragsordnung (BO) regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Die BO kann nur vom Ausschuss des Vereins beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.

2. Der Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme am sportlichen und kulturellen Grundangebot des Vereins. Sofern Abteilungen Abteilungsbeiträge erheben, sind diese zusätzlich zu entrichten.

§ 2 Beitragsstruktur und Beitragsfestlegung

1. Beitragsstruktur
● Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
● Studenten, Auszubildende, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) bis 27 Jahre.
● Erwachsene.
● Rentner.
● Bei Familien:
– Erwachsener.
– Partner.
– 1. Kind.
– Jedes weitere Kind.

1.1 Erläuterungen zu § 2 Ziffer 1
● Rentner im Sinne dieser BO sind Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und Altersrente (z.B. der Deutschen Rentenversicherung oder ähnlichen Versorgungswerken) oder Pensionen beziehen.
● Familien im Sinne dieser BO sind Ehefrau/Ehemann oder Partner/Partnerin eines eheähnlichen Verhältnisses mit oder ohne Kinder.
● Kinder in Familien im Sinne dieser BO sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Beitragsfreiheit für das zweite und jedes weitere Kind ist nur möglich, wenn ein Beitrag für Erwachsene entrichtet wird.
● Partner in Familien im Sinne dieser BO sind Ehefrau/Ehemann oder Partner/Partnerin eines eheähnlichen Verhältnisses.
● Der Partnerbeitrag ist nur möglich, wenn die zugehörige Ehefrau/Partnerin bzw. der zugehörige Ehemann/Partner den Erwachsenenbeitrag bezahlt.
● Der Übergang von Jugendlichen zu Erwachsenen oder Studenten, Auszubildende, Personen vom FSJ oder Bufdi bis 27 Jahre zu Erwachsenen oder Erwachsenen zu Rentnern erfolgt beitragsmäßig im Folgejahr.
Beispiel: Ein Jugendlicher, der in 2010 das 18. Lebensjahr vollendet hat, bezahlt den Erwachsenenbeitrag ab 2011. Gleiches gilt für die anderen Personenkreise.

2. Die Mitgliedsbeiträge werden laut § 6 Ziffer 2 der Vereinssatzung von der Hauptversammlung des Vereins festgelegt.
Die aktuellen Daten sind im Anhang dargestellt.

§ 3 Zahlungsweise

1. Der Mitgliedsbeitrag ist – soweit im Folgenden nicht anders geregelt – grundsätzlich ein Jahresbeitrag, der unaufgefordert in voller Höhe in den ersten vier Wochen des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) zu leisten ist (Zahlungsverpflichtung).

2. Die übliche Zahlungsweise erfolgt über SEPA-Lastschrifteinzug. Dabei wird der Mitgliedsbeitrag zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Bei unterjährigem Eintritt sind die Einzugstermine 01.06., 01.10. und 01.12. Eingezogen wird der anteilige Jahresbeitrag.

3. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, haben die Mitglieder ihre Beiträge bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Beitragsrechnung die Zahlung auf unser Konto (IBAN DE44 6039 0300 0051 2040 02) bei der Volksbank Leonberg-Strohgäu zu leisten.

4. Auf schriftlichen Antrag kann der Mitgliedsbeitrag in 2 Raten im Januar und Juli bezahlt werden. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden und bis 15. November für das Folgejahr bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein.

§ 4 Sonderregelungen

1. Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen Beiträge reduzieren, stunden oder erlassen.

2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

3. Für besondere Angebote können gesonderte Beiträge, die im Einzelfall festzulegen sind, erhoben werden. Auch diese bedürfen der Zustimmung des Ausschusses des Vereins.

4. Freizeitgruppe Gymnastik der KSG (FZG GYM)
4.1 Beitragsstruktur
● Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
● Studenten, Auszubildende, Personen von FSJ und Bufdi bis 27 Jahre.
● Erwachsene.
● Rentner.
● Mutter und Kind.

4.2 Die monatlichen Beiträge werden über SEPA-Lastschrifteinzug zum 15. abgebucht.
4.3 Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende.
4.4 Für die Beitragsübergänge von den einzelnen Personenkreisen gilt § 2 Ziffer 1.1 Pos. 5.

5. Teilnehmer in der Abteilung Sport mit Handicap zahlen – egal wie alt sie sind – den Beitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

§ 5 Vereinseintritt

Der Eintritt in den Verein ist nur zum Monatsersten möglich. Erfolgt dieser während des laufenden Jahres wird der Mitgliedsbeitrag nach den anteiligen Monaten der Vereinsmitgliedschaft in diesem Jahr berechnet.

§ 6 Vereinsaustritt, Vereinsausschluss

1. Der freiwillige Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Jahres möglich.

2. Bei Ausschluss eines Mitglieds gemäß § 17 der Vereinssatzung besteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Beiträge.

§ 7 Aufwandsgebühren (aktuelle Beträge siehe Anhang)

1. Beim Eintritt in den Verein ist – außer in der FZGGYM – eine einmalige Aufnahmegebühr pro Person zu leisten, die mit der Beitragszahlung fällig wird.

2. Von Mitgliedern, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren nicht teilnehmen, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

3. Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht entsprechend § 3 nicht nachkommen, werden nach der ersten Erinnerung mit Bearbeitungsgebühren (Mahngebühren) belastet.

§ 8 Verschiedenes

1. Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert.

2. Änderungen der persönlichen Angaben (Adresse, Bankverbindung, Übergang vom Studium in ein Arbeitsverhältnis etc.) sind der Geschäftsstelle des Vereins zeitnah zu melden.

§ 9 Gültigkeit

Die Beitragsordnung ist ab 01.01.2016 gültig. Die erforderliche Zustimmung des Auschusses des Vereins erfolgte nachträglich zum 29.02.2016.

Anhang zur Beitragsordnung vom 01.01.2016

1. Beiträge (sind – wenn nicht anders beschrieben – Jahresbeitrage)

1.1 KSG
● Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 70,00
● Studenten, Auszubildende, Personen des FSJ und Bufdi bis 27 Jahre € 70,00
● Erwachsene € 120,00
● Rentner € 85,00
● Bei Familien
– Erwachsener € 120,00
– Partner € 70,00
– 1. Kind € 70,00
– Jedes weitere Kind € 0,00

1.2 FZG GYM
● Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 72,00
● Studenten, Auszubildende, Personen des FSJ und Bufdi bis 27 Jahre € 72,00
● Erwachsene € 126,00
● Rentner € 90,00
● Mutter und Kind € 78,00
● Zusatzbeiträge für Pilates und Linedance monatlich € 5,00, für Yoga monatlich € 10.00

2. Gebühren (nicht für die FZG GYM)

2.1 Aufnahmegebühr € 10,00

2.2 Bearbeitungsgebühr bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren € 5,00

2.3 Mahngebühr bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung € 5,00